LI Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Elektroinstallation der Unterstufe (Par.167 GewO.1973). Nunmehr: Elektrotechniker gem. Par.127 Z.7 GewO.1994, beschränkt auf die Elektroinstallation der Unterstufe. Geändert auf: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994) (für die Dauer der Bestellung des Herrn Dipl.-Ing. Helmut Friedl zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage, daß das Gewerbe nur im Umfang des Gewerbes der Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen bis einschließlich 1 500 Volt, und zwar 1. im Anschluß an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen, ausgeübt werden darf). Geändert auf: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), beschränkt auf die Elektroinstallation der Unterstufe für die Dauer der Bestellung des Herrn Stefan Josef Friedl zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage,dass das Gewerbe nur im Umfang Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen bis 1000 Volt ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung (Wirksamkeit: 5.2.2024)
GISA-Zahl: 23651371
Gewerbewortlaut
Elektroinstallation der Unterstufe (Par.167 GewO.1973). Nunmehr: Elektrotechniker gem. Par.127 Z.7 GewO.1994, beschränkt auf die Elektroinstallation der Unterstufe. Geändert auf: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994) (für die Dauer der Bestellung des Herrn Dipl.-Ing. Helmut Friedl zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage, daß das Gewerbe nur im Umfang des Gewerbes der Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen bis einschließlich 1 500 Volt, und zwar 1. im Anschluß an bestehende Anlagen zur Gewinnung oder Verteilung elektrischer Energie, 2. zur Gewinnung elektrischer Energie mit einer Nennleistung bis einschließlich 150 Kilowatt und 3. die Errichtung von Blitzschutzanlagen, ausgeübt werden darf). Geändert auf: Elektrotechniker (§ 210 GewO 1994), beschränkt auf die Elektroinstallation der Unterstufe für die Dauer der Bestellung des Herrn Stefan Josef Friedl zum gewerberechtlichen Geschäftsführer mit der Auflage,dass das Gewerbe nur im Umfang Elektrotechnik, eingeschränkt auf die Installation elektrischer Starkstromanlagen und -einrichtungen bis 1000 Volt ohne Einschränkung hinsichtlich der Leistung (Wirksamkeit: 5.2.2024)
GISA-Zahl
23651371
Berufszweig
Elektrotechnik
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistratisches Bezirksamt des XXIII. Bezirkes
Adresse
1230 Wien, Wiegelestraße 36