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DI Dr. Wolfgang Plot

environaudit Ingenieurbüro für Umweltverfahrenstechnik

Über uns

environaudit hat Zulassungen in folgenden Bereichen:
• Energieauditor gem. Energieeffizienzgesetz für Gebäude, Prozesse, Transport
• Leitender EMAS Umweltgutachter der TÜV Austria GmbH;
• Leitender Auditor für TÜV Austria und TÜV Rheinland:
• Umwelt-, Qualitäts-, Sicherheits-, Energieauditor
(Audit nach ISO 14001, 9001, 50001, 45001);
• Berater im ExpertInnenpool WIN Steiermark
(Module Impulsberatung, EMAS, ISO 14001 / IMS,
Re-Zertifizierung, Energie, Ressourcen, Bauen & Sanieren)
• Berater für ÖkoBusiness Wien
(Module ISO 14001/EMAS, Ökobonus, Ökoprofit, Energieeffizienz,
Energiemanagementsystem ISO 50001)
• Berater im WIFI-Wien ExpertInnenpool
• Berater im ExpertInnenpool NÖ
• KMU - Energieberater für Energieeffizienz
• Energieausweis - Ersteller

Produkte und Leistungen

Zusammenfassend kann environaudit eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich Umweltmanagement, Energiemanagement, Sicherheitsmanagement und Qualitätsmanagement, sowie Energieeffizienz anbieten, einschließlich Beratung, Audits und Unterstützung bei Zertifizierungen.

Produktkataloge

Firmendaten

DI Dr. Wolfgang Plot

Geschäftsbezeichnung:
environaudit Ingenieurbüro für Umweltverfahrenstechnik
Adresse:
1100 Wien, Van-der-Nüll-Gasse 92
Rechtsform:
Einzelunternehmer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Link):
http://www.ingenieurbueros.at/verband/de/berufsrecht/allgemeine_geschaeftsbedingungen
Sonstige Informationen nach §14 UGB:
Keine
Anwendbare Rechtsvorschriften:
Gewerbeordnung http://www.ris2.bka.gv.at
Weitere Aufsichtsbehörde (gem. ECG):
keine

Berechtigungen

Inserate

Offenlegung nach Mediengesetz und Lehrbetriebsinformationen

Medieninhaber
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Plot
Firmensitz (Ort der Hauptniederlassung)
Wien
Unternehmensgegenstand
(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten.
(2) Gewerbetreibende sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.
(3) Die Prüfung und Überwachung von Anlagen, Einrichtungen und Gegenständen darf, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, nur von den zur Herstellung der betreffenden Anlagen, Einrichtungen oder Gegenstände berechtigten Gewerbetreibenden und im Rahmen ihres Fachgebietes von zur Ausübung des Gewerbes eines Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) berechtigten Gewerbetreibenden vorgenommen werden.
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