WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J.
Seit 06.11.2002 für den Standort5211 Lengau, Faberwirtstraße 6 (kann vom Gründungsdatum abweichen)GeschäftsführerIn gewerberechtlich: -Berufszweig: Handel mit Pyrotechnikartikeln