Fv Sparkassen
Konzession für folgende im Par.1 Abs.1 des Bankwesengesetzes genannten Bankgeschäfte: 1) das Kreditgeschäft nach Par.1 Abs.1 Z.3 Bankwesengesetz 2)das sonstige Wertpapieremissionsgeschäft nach Par.1 Abs.1 Z.10 Bankwesengesetz (näheres siehe Akt). Nunmehr geändert in: Das Bauspargeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 12 BWG, das Einlagengeschäft gemäß § 1 Z 1 BWG, das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG, eingeschränkt auf die Gewährung von a) Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparverträge (Zwischendarlehen), b) sonstigen Gelddarlehen an Bausparer für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Bildung oder Pflege, c) Gelddarlehen im eigenen oder fremden Namen und für Rechnung Dritter, wenn diese der Finanzierung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen dienen, d) Gelddarlehne an Unternehmen, an denen die Bausparkasse beteiligt ist, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere nach § 1 Abs.1 Z 8 BWG, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet und im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gemäß § 1 Abs.3 BSpG, Maßnahmen der Bildung gemäß § 1 Abs 4 BSpG oder Maßnahmen der Pflege gemäß § 1 Abs 5 BSpG steht, das sonstige Wertpapieremissionsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 10 BWG und der Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g Einkommenssteuergesetz (EStG) für Einrichtungen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108 h EStG. (Wirksamkeit: 25.8.2005, Finanzmarktaufsicht GZ: 31 0400/24-FMA-l/2/05)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Konzession für folgende im Par.1 Abs.1 des Bankwesengesetzes genannten Bankgeschäfte: 1) das Kreditgeschäft nach Par.1 Abs.1 Z.3 Bankwesengesetz 2)das sonstige Wertpapieremissionsgeschäft nach Par.1 Abs.1 Z.10 Bankwesengesetz (näheres siehe Akt). Nunmehr geändert in: Das Bauspargeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 12 BWG, das Einlagengeschäft gemäß § 1 Z 1 BWG, das Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 3 BWG, eingeschränkt auf die Gewährung von a) Gelddarlehen zur Vorfinanzierung bei der Bausparkasse abgeschlossener Bausparverträge (Zwischendarlehen), b) sonstigen Gelddarlehen an Bausparer für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen sowie für Maßnahmen der Bildung oder Pflege, c) Gelddarlehen im eigenen oder fremden Namen und für Rechnung Dritter, wenn diese der Finanzierung wohnungswirtschaftlicher Maßnahmen dienen, d) Gelddarlehne an Unternehmen, an denen die Bausparkasse beteiligt ist, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere nach § 1 Abs.1 Z 8 BWG, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet und im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen einer Bausparkasse für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gemäß § 1 Abs.3 BSpG, Maßnahmen der Bildung gemäß § 1 Abs 4 BSpG oder Maßnahmen der Pflege gemäß § 1 Abs 5 BSpG steht, das sonstige Wertpapieremissionsgeschäft gemäß § 1 Abs.1 Z 10 BWG und der Vertrieb prämienbegünstigter Zukunftsvorsorge gemäß § 108 g Einkommenssteuergesetz (EStG) für Einrichtungen der Zukunftsvorsorge gemäß § 108 h EStG. (Wirksamkeit: 25.8.2005, Finanzmarktaufsicht GZ: 31 0400/24-FMA-l/2/05)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Sparkassen und Sparkassen Aktiengesellschaften
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistratisches Bezirksamt des X. Bezirkes
Adresse
1100 Wien, Am Belvedere 1
Datum
Seit 03.01.1994 (kann vom Gründungsdatum abweichen)