WB - Handel mit pyrotechnischen Artikeln sowie mit Zündmitteln und sonstigen Sprengmitteln, die nicht dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen gemäß § 146 Abs. 1 Z 2 GewO 1973, beschränkt auf den Handel mit pyrotechnischen Artikeln der Klasse II unter der Auflage, daß Feuerwerkskörper nicht im Wege der Selbstbedienung abgegeben werden; der Verkauf darf nur durch geschultes Personal erfolgen * Ruhendmeldung bis auf Widerruf vom 6. 1. bis 30. 11. J. J.
Seit 15.11.1997 für den Standort4063 Hörsching, Neubauer Straße 1 (kann vom Gründungsdatum abweichen)GeschäftsführerIn gewerberechtlich: -Berufszweig: Handel mit Pyrotechnikartikeln