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Baumeister Stach GmbH

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Über uns

Planen und Bauen mit dem Baumeister
Komplettlösungen aus einer Hand werden zunehmend nachgefragt und viele Bauherren entscheiden sich deswegen für die Zusammenarbeit mit einem Baumeister als Generalisten, der den gesamten Bauprozess abdeckt. Je früher der Kunde den Baumeister in die Planung eines Bauprojektes einbezieht, desto besser. Der Baumeister bürgt für Qualität und Zuverlässigkeit. Unser Kompetenzbereich erstreckt sich weit über die Bauausführung hinaus und umfasst folgende Leistungen: Wir planen, berechnen und leiten Bauten aller Art und Größenordnung. Als Generalunternehmer koordinieren wir alle am Bau mitwirkende Unternehmen. Wir vertreten den Bauherrn vor Behörden. Wir erstellen Gutachten im Bereich des Bauwesens. Als DER zentrale Ansprechpartner kümmern wir uns verlässlich um Einreich-, Ausführungs- und Detailplanung, statische Berechnungen, Kostenschätzung, Bauüberwachung, Qualitätskontrolle, technische Abnahmen, Begutachtung sowie Baudokumentation. Als Baumeister und Sachverständiger bin ich Ihr Partner, Ideengeber, Berater und Treuhänder. Auf Wunsch begleite ich Sie von der ersten Idee bis zur Realisierung Ihres Wohnhauses. Dabei gilt für mich, unter Berücksichtigung der Herstellungskosten, Lebensdauer, Nutzungsqualitäten, Bewirtschaftungskosten, Bauqualitäten und mit Ihren Vorstellungen und Ihrer Kreativität eine maßgeschneiderte Lösung Ihres Bauprojektes zu verwirklichen.

Produkte und Leistungen


Bauplanung: • Vorleistungen / Grundlagenermittlung • Vorentwurfsplanung • Entwurfsplanung • Einreichplanung und Genehmigungsverfahren (Bau-, Gewerbe- und Wasserrecht, Altersgerechte barrierefreie Bauplanung) • Ausführungsplanung und Details • Ausschreibungsunterlagen • Oberleitung ( OL bei der Vergabe, OL in der Bauphase, künstlerische OL) • Dokumentation und NachbetreuungBestandsaufnahme des Baubestandes und Planerstellung • Integrale Planung: Bauphysik – Akustik; Energieausweis, Elektroinstallationsplanung • Tragwerksplanung für Stahlbetonbau, Stahlbau und Holzbau
Örtliche Bauaufsicht: 1. Bauüberwachung und Koordination 1.1. Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn 1.2. Ausübung des Hausrechtes 1.3. Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Ausführungspläne und Leistungsbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften 1.4. Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten 1.4. Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten 1.5. Abstimmungen mit den ausführenden Unternehmen 1.6. Besprechungsabwicklung 1.7. Abruf von Regieleistungen 2. Termin-, Kosten- und Ressourcenverfolgung, Terminkontrolle . 2.1. Terminüberwachung (Soll-Ist- Vergleich) mit Melde- und Hinweispflicht bei Terminüberschreitungen 2.2. Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten) 3. Qualitätskontrolle 3.1. Plausibilitätsüberprüfung der in der Planung dargestellten Qualitätsstandards 3.2. Qualitäts- und Maßkontrolle im Rahmen einer Prüf- und Warnpflicht 4. Rechnungsprüfung 4.1. Kontrolle der Aufmaßermittlung und -zusammenstellung (z.B. Aufmaßblätter) der ausgeführten Bauleistungen 4.2. Prüfung der Rechnungen 4.3. Prüfung und Anrechnung von Regieleistungen 4.4. Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen 5. Bearbeitung von Mehr- und Minderkostenforderungen 5.1. Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen 5.2. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung des Bauherrn und bei der Vermittlung zwischen AN und Bauherr 6. Übernahme und Abnahmen 6.1. Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen 6.2. Antrag auf behördliche Abnahmen 6.3. Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme 6.4. Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung Mängelfeststellung und -bearbeitung 6.5. Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit 7. Mängelfeststellung und -bearbeitung 7.1. Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase 7.2. Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen 7.3. Feststellung von Mängeln 8. Dokumentation 8.1. Aufzeichnung des Baugeschehens 8.2. Informations- und Archivierungsfunktion 8.3. Mitwirkung bei der Kostenfeststellung 9. Sonstige Teilleistungen 9.1. Gefahr in Verzug: Temporäre Übernahme der Bauherrnkompetenzen
Bauarbeitenkoordination gemäß BauKG: Bestellung der u.a. Leistungsbilder durch den Bauherrn: • Projektleiter • Planungskoordinator • Baustellenkoordinator

BAUMEISTER STACH GMBH
Gutachten, Messungen & Beratung: • Thermografie (Wärmebilder) für die Baudiagnostik • Baufeuchtigkeitsmessungen mit mu

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