LI Bauhilfsgewerbe
Steinmetzgewerbetreibender einschließlich Kunststeinerzeuger und Terazzomacher gemäß § 127 Z.6 GewO 1994, Steinmetzmeister eingeschränkt auf 1. Verlegung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 mm, 2. Verklebung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 mm und von einer Fläche bis zu 1 m² an vorgefertigten Wänden, wobei diese Tätigkeit bis zu einer Höhe von drei Metern ab Geländeniveau durchgeführt werden darf und 3. Aufstellung von Grabsteinen von einer Höhe bis zu einem Meter, von einer Breite bis zu eineinhalb Metern und von einer Tiefe von mindestens 25 cm
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Andreas Widauer
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Steinmetzgewerbetreibender einschließlich Kunststeinerzeuger und Terazzomacher gemäß § 127 Z.6 GewO 1994, Steinmetzmeister eingeschränkt auf 1. Verlegung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 mm, 2. Verklebung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 mm und von einer Fläche bis zu 1 m² an vorgefertigten Wänden, wobei diese Tätigkeit bis zu einer Höhe von drei Metern ab Geländeniveau durchgeführt werden darf und 3. Aufstellung von Grabsteinen von einer Höhe bis zu einem Meter, von einer Breite bis zu eineinhalb Metern und von einer Tiefe von mindestens 25 cm
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Andreas Widauer
GISA-Zahl
Berufszweig
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Adresse
6353 Going am Wilden Kaiser, Innsbrucker Straße 95
Datum
Seit 10.09.1999 (kann vom Gründungsdatum abweichen)