FG Transporteure
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, beschränkt auf die Verwendung eines Lastkraftwagens, jedoch mit der Massgabe, dass dieses Fahrzeug ausserhalb der Ladezeiten nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wien Abgestellt werden darf. Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 1 Kraftfahrzeug (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001) (Wirksamkeit: 11.8.2001)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Ing. Josef Albrechtsberger
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, beschränkt auf die Verwendung eines Lastkraftwagens, jedoch mit der Massgabe, dass dieses Fahrzeug ausserhalb der Ladezeiten nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen in Wien Abgestellt werden darf. Geändert auf: Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr) mit 1 Kraftfahrzeug (§ 2 Abs. 2 Z. 2 und § 3 Abs. 1 Güterbeförderungsgesetz 1995 in der Fassung der Novelle BGBl. I Nr. 106/2001) (Wirksamkeit: 11.8.2001)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Ing. Josef Albrechtsberger
GISA-Zahl
Berufszweig
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Adresse
1220 Wien, Hosnedlgasse 10
Datum
Seit 13.04.1976 (kann vom Gründungsdatum abweichen)