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WKO Firmen A-Z

Meine Website ECG- und mediengesetzkonform gestalten

Für alle Unternehmen, die eine Webseite betreiben, gelten die Informationspflichten des E-Commerce-Gesetzes (ECG) und des Unternehmensgesetzbuches (UGB) bzw. der Gewerbeordnung (GewO) sowie die Offenlegungspflicht gemäß Mediengesetz.

Sie können die gesetzlichen Auflagen erfüllen, indem Sie Ihre Firmendaten eintragen und von Ihrer Website aus auf Ihre ECG-Seite im WKO Firmen A-Z verlinken.

Bitte beachten Sie, dass für Unternehmen im Nichtbetrieb keine ECG- Seite angezeigt werden kann.

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