Baumeister Helmut Gustav OTT e. U.
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Helmut Gustav OttBaumeister und SachverständigerAllgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert.Ich beschäftige mich vorwiegend mit der Sanierung von Wohngebäuden.Thermisch Optimierung unter Bedacht auf die Erhaltung der Gebäudesubstanz.Das geschulte Auge des Sachverständigen & Baumeisters Helmut Gustav Ott, erkennt Mängel an der Immobilie.Durch seine Erfahrung kann Sachverständiger und Baumeister Helmut Gustav Ott, diese bewerten und einschätzen.Seit nun mehr 25Jahre in selbständiger Tätigkeit als " Baumensch" ist es ihm möglich auch komplexe Sachverhalte zu erörtern und Lösungen zu erarbeiten.Ich bin ein Praktiker und gehe auch als solcher an meine Aufgaben heran.Kompetenz:Staatlich geprüfter Baumeister& Sachverständiger allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert.Leistungsumfang:1.Mängelbeurteilung beim Immobilienerwerb2.Erstellen von Sanierungskonzepten3.Baubegleitende Qualitätskontrolle4.Sachverständigengutachten für: Innen- und Außenputz und Wärmedämmverbundsysteme5.Beweissicherung am Bau 6.Gutachter Innenputz7.Gutachter Aussenputz8.Gutachter Wärmedämmverputzsysteme9.Bauleitung10.HauskaufberatungHelmut Gustav OTTBaumeister & Sachverständiger Allgemein beeidet und gerichtlich zertifizierter SachverständigerFachgebiet: Innen-, Aussenputz, und Wärmedämmverbundsystemeerreichbar unter:Adresse:Jocheredt 10A-4841 UngenachTelf.:07672/22365Mobil:0664/2436283E-Mail:baumeister-ott@a1business.atHomepage:www.baumeister-ott.at
Sachverständiger im BaubereichGutachten über Mängel im Bereich: Innen- und Außenputz sowie WärmedämmverbundsystemeCAD Planung, EnergieausweisÖBA-Örtliche Bauaufsicht, Verputzarbeiten mit Lehmputz, Kalkputz,Montage der Wärmedämmverbundsysteme Thermische Sanierung von BestandsgebäudenEinreichplanung, Bauleitung, Gutachten, HauskaufbegleitungBaubegleitende Qualitätssicherung
Baumeister
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 17255226
Das Baumeister-Logo zeigt die höchste Qualifizierung im Baugewerbe an. Dieses darf laut Satzung der Bundesinnung Bau nur bei aufrechter Gewerbeberechtigung geführt werden und setzt weiters voraus, dass die Befähigungsprüfung für Baumeister (§ 1 Baumeister-VO; BGBl II 2003/30) erfolgreich abgelegt sowie eine zumindest 3-jährige fachliche Tätigkeit (planend und ausführend) nachgewiesen wurde.