FG Seilbahnen
Betrieb eines Schleppliftes (§ 5 Abs. 2 GewO 1994) Förderleistung: 8-50 Pers/Stunde, Antriebsleistung: 45 kW,Fahrgeschwindigkeit: 3,0 m/S.- horizontale Länge: 579, Schlepplänge: 606 m, Schlepphöhe: 118,7 m -Schlepphöhe: 118,7 mgegenständliche Gewerbeberechtigung unterliegt seit 03.05.2004 nicht mehr der Gewerbeordnung 1994 sondern dem Seilbahngesetz 2003
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Horst Winkler
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Betrieb eines Schleppliftes (§ 5 Abs. 2 GewO 1994) Förderleistung: 8-50 Pers/Stunde, Antriebsleistung: 45 kW,Fahrgeschwindigkeit: 3,0 m/S.- horizontale Länge: 579, Schlepplänge: 606 m, Schlepphöhe: 118,7 m -Schlepphöhe: 118,7 mgegenständliche Gewerbeberechtigung unterliegt seit 03.05.2004 nicht mehr der Gewerbeordnung 1994 sondern dem Seilbahngesetz 2003
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Horst Winkler
GISA-Zahl
Berufszweig
Schlepplift 301 bis 800 m
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Villach-Land
Adresse
9613 Feistritz an der Gail, Schlepplift "Hrast"
Datum
Seit 29.12.2005 (kann vom Gründungsdatum abweichen)