Baumeister und Zimmermeister
allg. beeideter und gerichtlich zert. Sachverständiger für Bauwesen, Erstattung von Bewertungsgutachten, Nutzwertgutachten,Energieausweise,Beratung in SchadensfällenBestätigung des Baufortschrittsnichtamtlicher Bausachverständiger
Baumeister
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 20310578
Das Baumeister-Logo zeigt die höchste Qualifizierung im Baugewerbe an. Dieses darf laut Satzung der Bundesinnung Bau nur bei aufrechter Gewerbeberechtigung geführt werden und setzt weiters voraus, dass die Befähigungsprüfung für Baumeister (§ 1 Baumeister-VO; BGBl II 2003/30) erfolgreich abgelegt sowie eine zumindest 3-jährige fachliche Tätigkeit (planend und ausführend) nachgewiesen wurde.