Erlaubte Tätigkeiten (Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau)
bestimmte Grab- und Tiefbauarbeiten, wie z.B. Abtrag, Aushub, Verfüllung, Steinschlichtungen. Statisch belangreiche Tätigkeiten (wie z.B. Aushub ab einer Tiefe von 1,25m) müssen von einem dazu Befugten (Baumeister oder Ziviltechniker) geplant sein