Fv Fahrschulen, allgemeiner Verkehr
Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule - Ausbildung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung und zur entgeltlichen Weiterbildung von Besitzern einer Lenkerberechtigung durch Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse für die im Par 2 Abs 1 Führerscheingesetz (FSG) angeführten Klassen: A, B, C, C1, D, E (einschließlich E zu B) und F. Erteilung der Genehmigung zur Aufnahme des Betriebes mit Eingabe per 7.6.2004, lt. Besch. v. 9.7.2004, 3-15514/2b!
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Ing. Gerhard Gratl
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Bewilligung zur Errichtung einer Fahrschule - Ausbildung von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung und zur entgeltlichen Weiterbildung von Besitzern einer Lenkerberechtigung durch Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse für die im Par 2 Abs 1 Führerscheingesetz (FSG) angeführten Klassen: A, B, C, C1, D, E (einschließlich E zu B) und F. Erteilung der Genehmigung zur Aufnahme des Betriebes mit Eingabe per 7.6.2004, lt. Besch. v. 9.7.2004, 3-15514/2b!
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Ing. Gerhard Gratl
GISA-Zahl
Berufszweig
Fahrschulen
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Landeck
Adresse
6500 Landeck, Malserstrasse 74
Datum
Seit 01.01.2026 (kann vom Gründungsdatum abweichen)