Fv Banken und Bankiers
Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften (näheres siehe Akt). Konzession nunmehr gem § 1 Abs. 1 Z 1 BWG: Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage, ausgenommen die Entgegennahme von Spareinlagen (Einlagengeschäft mit Ausnahme des Spareinlagengeschäftes); § 1 Abs. 1 Z 2 BWG: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft); § 1 Abs. 1 Z 3 BWG: Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 4 BWG: Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 5 BWG: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 7 BWG: Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt; § 1 Abs. 1 Z 8 BWG: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft); § 1 Abs. 1 Z 9 BWG: Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissonsgeschäft), eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranl
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Konzession zum Betrieb von Bankgeschäften (näheres siehe Akt). Konzession nunmehr gem § 1 Abs. 1 Z 1 BWG: Die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage, ausgenommen die Entgegennahme von Spareinlagen (Einlagengeschäft mit Ausnahme des Spareinlagengeschäftes); § 1 Abs. 1 Z 2 BWG: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft); § 1 Abs. 1 Z 3 BWG: Der Abschluss von Geldkreditverträgen und die Gewährung von Gelddarlehen (Kreditgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 4 BWG: Der Kauf von Schecks und Wechseln, insbesondere die Diskontierung von Wechseln (Diskontgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 5 BWG: Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft); § 1 Abs. 1 Z 7 BWG: Der Handel auf eigene oder fremde Rechnung mit a) ausländischen Zahlungsmitteln (Devisen- und Valutengeschäft); b) Geldmarktinstrumenten; c) Finanzterminkontrakten (Futures) einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung und Kauf- und Verkaufsoptionen auf die in lit. a und d bis f genannten Instrumente einschließlich gleichwertigen Instrumenten mit Barzahlung (Termin- und Optionsgeschäft); d) Zinsterminkontrakten, Zinsausgleichsvereinbarungen (Forward Rate Agreements, FRA), Zins- und Devisenswaps sowie Swaps auf Substanzwerte oder auf Aktienindices ("equity swaps"); e) Wertpapieren (Effektengeschäft); f) von lit. b bis e abgeleiteten Instrumenten, sofern der Handel nicht für das Privatvermögen erfolgt; § 1 Abs. 1 Z 8 BWG: Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft); § 1 Abs. 1 Z 9 BWG: Die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissonsgeschäft), eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranl
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Alle Aktienbanken, Bankgesellschaften m.b.H. und Bankiers
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistratisches Bezirksamt des IX. Bezirkes
Adresse
1090 Wien, Türkenstraße 9
Datum
Seit 26.09.2015 (kann vom Gründungsdatum abweichen)