FG Güterbeförderungsgewerbe
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt gemäß § 5 Abs. 2 GewO 1994
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Adresse
9602 Thörl-Maglern, Unterthörl 37
Datum
Seit 05.03.2012 (kann vom Gründungsdatum abweichen)