LI Rauchfangkehrer
Rauchfangkehrer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 55 GewO 1994, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Sinne § 120 Abs 1 zweiter Satz GewO eingeschränkt auf das Kehrgebiet II (LBGl. Nr. 9/1992) eingeschränkt auf Rauchfangkehrer (Handwerk), hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 120 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 eingeschränkt auf das Kehrgebiet Nr. 13 gem. LGBl. für Tirol Nr. 28/1994 i. d. g. F
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 30201101
Gewerbewortlaut
Rauchfangkehrer (Handwerk) gemäß § 94 Z. 55 GewO 1994, hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Sinne § 120 Abs 1 zweiter Satz GewO eingeschränkt auf das Kehrgebiet II (LBGl. Nr. 9/1992) eingeschränkt auf Rauchfangkehrer (Handwerk), hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 120 Abs. 1 zweiter Satz GewO 1994 eingeschränkt auf das Kehrgebiet Nr. 13 gem. LGBl. für Tirol Nr. 28/1994 i. d. g. F
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
30201101
Berufszweig
Rauchfangkehrer
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Imst
Adresse
6444 Längenfeld, Winklen 196, Tür 1
Datum
Seit 11.01.2022 (kann vom Gründungsdatum abweichen)