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Marktgemeinde Hohenau an der March

Bestattung der Marktgemeinde Hohenau an der March

Öffnungszeiten: An Werktagen erreichen Sie uns am Hohenauer Rathaus. Im Notfall, außerhalb der Amtsstunden, stehen wir Ihnen unter 0660 36 36 037 zur Verfügung.

Über uns

Was tun bei einem Sterbefall?

Bei einem Sterbefall zu Hause muss zu allererst ein Arzt den Tod feststellen. Nur, wenn dies der Fall ist, darf die Bestattung tätig werden. Das kann der Hausarzt, am Wochenende der diensthabende Arzt oder auch der Notarzt sein, der von den Angehörigen zu verständigen ist.
Anschließend verständigen Sie die Bestattung der Marktgemeinde Hohenau an der March, die die Abholung und alle weiteren Schritte bis zur Beerdigung mit Ihnen organisiert.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder sonstigen öffentlichen Anstalten (z.B. Pflegeheim) übernimmt unser Bestattungsunternehmen nach Freigabe des Leichnams natürlich auch alle notwendigen Besorgungen für die Hinterbliebenen.


Wir übernehmen ua. für Sie:

Besorgung der notwendigen Dokumente (Sterbeurkunde, Überführungsbewilligung....)
Organisation und Durchführung der Überführung
Ankleiden, Einsargen und Überstellen zum Friedhof
Gestaltung der Trauerfeier
Angelegenheiten betreffend der Grabstelle
Terminvereinbarung mit der Pfarre
Abwicklung mit dem Krematorium
Herstellung der Trauerdrucksachen
Verrechnung mit der Sterbeversicherung

Seit 2016 bieten wir auch Naturbestattungen von Urnen in den Flüssen Thaya und March an.







Firmendaten

Firmendaten laut Gewerbedatenbank

Firmenname:
Marktgemeinde Hohenau an der March

Zusätzliche erweiterte Firmendaten

Geschäftsbezeichnung:
Bestattung der Marktgemeinde Hohenau an der March
Adresse:
2273 Hohenau an der March, Rathausplatz 1

Berechtigungen

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