FG Güterbeförderungsgewerbe
GUETERBEFOERDERUNG MIT KRAFTFAHRZEUGEN, DEREN HOECHSTE ZULAESSIGE NUTZLAST 600 KG NICHT UEBERSTEIGT. Nunmehr Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (gilt gemäß § 24 Abs 5 BGBl. Nr. 106/01, Teil 1, als Berechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt) lt. Verst. vom 16.05.2007!
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Rudolf Muhr
GISA-Zahl: 21476839
Gewerbewortlaut
GUETERBEFOERDERUNG MIT KRAFTFAHRZEUGEN, DEREN HOECHSTE ZULAESSIGE NUTZLAST 600 KG NICHT UEBERSTEIGT. Nunmehr Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt (gilt gemäß § 24 Abs 5 BGBl. Nr. 106/01, Teil 1, als Berechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt) lt. Verst. vom 16.05.2007!
Gewerberechtliche Geschäftsführung
Rudolf Muhr
GISA-Zahl
21476839
Berufszweig
Kleintransportgewerbe - mit unbeschränkter KFZ-Anzahl
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Bezirkshauptmannschaft Imst
Adresse
6465 Nassereith, St. Wendelin 5
Datum
Seit 20.12.1995 (kann vom Gründungsdatum abweichen)