FG Güterbeförderungsgewerbe
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt - Botendienst - gemäß BGBl. I Nr. 106/2001 gilt diese Berechtigung als Berechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, deren höchste zulässige Nutzlast 600 kg nicht übersteigt - Botendienst - gemäß BGBl. I Nr. 106/2001 gilt diese Berechtigung als Berechtigung zur Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3 500 kg nicht übersteigt
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Adresse
4600 Wels, Redtenbacherstr. 16
Datum
Seit 02.02.1998 (kann vom Gründungsdatum abweichen)