Die Abfrage beinhaltet die Absolventen der „Aus- und Weiterbildung für nicht-amtliche Sachverständige im Bauverfahren“ der NÖ BAUAkademie mit entsprechender Gewerbeberechtigung. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Führung in der Abfrage. Es wird keine Gewähr für die Informationen sowie Verfügbarkeit oder Betrieb der Abfrage und ihrer Inhalte übernommen. Jede Haftung für Schäden, die aus der Benutzung oder Nichtverfügbarkeit dieser Abfrage erwachsen, wird ausgeschlossen.
Gültigkeit:06.09.2016 - 18.05.2024
Ansprechpartner:Dipl.-Ing. (FH) Alfons Rigler plan@rigler.at
Baumeistergewerbe
Gewerberechtliche Geschäftsführung: Ing. Dipl.-Ing.(FH) Alfons Rigler
GISA-Zahl: 13793869
Das Baumeister-Logo zeigt die höchste Qualifizierung im Baugewerbe an. Dieses darf laut Satzung der Bundesinnung Bau nur bei aufrechter Gewerbeberechtigung geführt werden und setzt weiters voraus, dass die Befähigungsprüfung für Baumeister (§ 1 Baumeister-VO; BGBl II 2003/30) erfolgreich abgelegt sowie eine zumindest 3-jährige fachliche Tätigkeit (planend und ausführend) nachgewiesen wurde.