LI Bauhilfsgewerbe
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terazzomacher gemäß § 94 Z. 66 GewO 1994, eingeschränkt auf die Verlegung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 Millimeter, die Verklebung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 Millimeter und von einer Fläche bis zu 1 Quadratmeter an vorgefertigten Wänden, wobei diese Tätigkeit bis zu einer Höhe von 3 Meter ab Gebäudeniveau durchgeführt werden darf und die Aufstellung von Grabsteinen von einer Höhe bis zu einem Meter, von einer Breite bis zu eineinhalb Meter und einer Tiefe von mindestens 25 Zentimeter
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 21263255
Gewerbewortlaut
Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeugung und Terazzomacher gemäß § 94 Z. 66 GewO 1994, eingeschränkt auf die Verlegung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 Millimeter, die Verklebung von Steinplatten von einer Stärke bis zu 15 Millimeter und von einer Fläche bis zu 1 Quadratmeter an vorgefertigten Wänden, wobei diese Tätigkeit bis zu einer Höhe von 3 Meter ab Gebäudeniveau durchgeführt werden darf und die Aufstellung von Grabsteinen von einer Höhe bis zu einem Meter, von einer Breite bis zu eineinhalb Meter und einer Tiefe von mindestens 25 Zentimeter
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
21263255
Berufszweig
Steinmetzmeister einschließl. Kunststeinerzeuger u.Terrazom.
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistrat der Stadt Innsbruck
Adresse
6020 Innsbruck, Knollerstraße 22
Datum
Seit 02.09.2010 (kann vom Gründungsdatum abweichen)