LI Bauhilfsgewerbe
Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen von Bodenbelägen aus Holz, Textilien und Kunststoff sowie die Herstellung des hiefür nötigen Untergrundes einschließlich der Herstellung des Estrichs
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Bodenleger (Handwerk) gemäß § 94 Z. 7 GewO 1994, eingeschränkt auf das Verlegen von Bodenbelägen aus Holz, Textilien und Kunststoff sowie die Herstellung des hiefür nötigen Untergrundes einschließlich der Herstellung des Estrichs
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Adresse
5163 Mattsee, Hofer 2
Datum
Seit 05.10.2005 (kann vom Gründungsdatum abweichen)