LI Rauchfangkehrer
Rauchfangkehrer (Par.172 GewO.1973) mit der Beschränkung, dass Kehrarbeiten nur im Gemeindebezirk des Standortes (Kehrbezirk) durchgeführt werden dürfen. Geändert auf: "Rauchfangkehrer (§ 94 Z 10 GewO 1994) hinsichtlich der nach § 120 Abs. 1 GewO 1994 ausgeübten Tätigkeiten beschränkt auf den 2. Wiener Gemeindebezirk" (Wirksamkeit: 1.7.1997)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl: 23957114
Gewerbewortlaut
Rauchfangkehrer (Par.172 GewO.1973) mit der Beschränkung, dass Kehrarbeiten nur im Gemeindebezirk des Standortes (Kehrbezirk) durchgeführt werden dürfen. Geändert auf: "Rauchfangkehrer (§ 94 Z 10 GewO 1994) hinsichtlich der nach § 120 Abs. 1 GewO 1994 ausgeübten Tätigkeiten beschränkt auf den 2. Wiener Gemeindebezirk" (Wirksamkeit: 1.7.1997)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
23957114
Berufszweig
Rauchfangkehrer
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistratisches Bezirksamt des II. Bezirkes
Adresse
1020 Wien, Karmelitergasse 8
Datum
Seit 13.01.1993 (kann vom Gründungsdatum abweichen)