FG Freizeit- und Sportbetriebe
Bewilligung für den zeitweiligen Betrieb einer Tanzschule ohne festen Standort (Wanderbewilligung)
Gewerberechtliche Geschäftsführung: -
GISA-Zahl:
Gewerbewortlaut
Bewilligung für den zeitweiligen Betrieb einer Tanzschule ohne festen Standort (Wanderbewilligung)
Gewerberechtliche Geschäftsführung
-
GISA-Zahl
Berufszweig
Tanzschulen
Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz)
Magistrat der Stadt Graz
Adresse
8020 Graz, Prangelgasse 14A
Datum
Seit 15.12.2010 (kann vom Gründungsdatum abweichen)